_ betreut zu haben. Hätte der Beschuldigte am fraglichen Tag keine oder anderweitige Termine gehabt, hätte er dies anlässlich der ersten Einvernahmen geltend gemacht und entsprechende Belege eingereicht. Sowohl der Beschuldigte (für die Arbeit) als auch die Ehefrau (für Familie etc.) hätten am fraglichen Tag «Autobedarf» gehabt. Die Messörtlichkeit sei gemäss Messprotokoll 100m vor der Verzweigung Industrie Neuhof aufgestellt gewesen, also etwas in der Mitte des Aldi-Parkplatzes, und der BMW sei dort mit netto 93km/h statt der erlaubten 60 km/h gemessen worden.