Konkret sei der Beschuldigte Halter und häufigster Lenker des BMW. Er bestreite seine Lenkereigenschaft am 26. August 2019 nicht definitiv. Das auf die Ehefrau eingetragene grössere Fahrzeug werde wohl als Familienauto im Zusammenhang mit der Tochter genutzt. Der BMW sei demgegenüber ein typisches repräsentatives Geschäftsauto, welches eben auf den I.________ (Berufsbezeichnung) zugeschnitten sei. Tatzeitpunkt sei ein Werktag zur normalen Arbeitszeit. Der Beschuldigte habe nicht explizit bestritten, allenfalls auch Kunden aus der näheren Umgebung im Kanton T.________ betreut zu haben.