5 und/oder Entsorgen von grösseren Gegenständen (pag. 136 Z. 20 ff.). Würde sie den BMW tatsächlich im Schnitt etwa zweimal pro Woche fahren, wie es der Beschuldigte – notabene ebenfalls nach anfänglich ausweichender Antwort schliesslich geltend gemacht hat (vgl. pag. 141 Z. 38 ff.), wären ihre Aussagen anders ausgefallen.