Dieses Aussageverhalten – nach den ursprünglichen Aussageverweigerungen des Beschuldigten – erstaunt mit Blick auf seine Justizerfahrung, sein automobilistisches Vorleben und die drohenden Konsequenzen bei einer Verurteilung im vorliegenden Verfahren (Verlust des Führerausweises, auf den er für die Ausübung seiner Arbeitstätigkeit angewiesen ist, für mindestens zwei Jahre, was sehr wahrscheinlich zum Verlust der Arbeitsstelle führen würde) nicht. Entsprechend können die Aussagen des Beschuldigten nur mit Vorsicht verwertet werden.