Dies umso mehr, wenn man bedenkt, dass er selber eigentlich nicht gefahren sein will. Eine richtige Bestreitung seiner Lenkerschaft liegt jedoch ebenfalls nicht vor, sondern eben nur die vagen Vorbringen, dass auch die Ehefrau gefahren sein könnte, er aber auch gefahren sein könnte, dies nicht zu seinem Fahrstil passe und er sich das alles und die Indizien nicht erklären könne. Dass sämtliche Indizien auf ihn als Täter hinweisen würden, wollte sich der Beschuldigte nicht erklären können.