4 9. Beweismittel Der Kammer liegen zur Beurteilung des vorliegenden Sachverhalts die Aussagen des Beschuldigten (pag. 10 ff., pag. 50 ff., pag. 139 ff., pag. 234 ff.) sowie die Aussagen von C.________ (pag. 135 ff., pag. 228 ff.) vor. Auf eine Zusammenfassung dieser Aussagen wird verzichtet. Es wird nur soweit notwendig im Rahmen der Beweiswürdigung auf konkrete Aussagen eingegangen. Des Weiteren finden sich folgende Beweismittel in den Akten: