239 Z. 13). Dies, erklärte die Verteidigung, sei dem Umstand geschuldet, dass sich der Beschuldigte die Örtlichkeiten in den letzten Tagen nochmals angesehen habe. Die Bepflanzung, die auf dem Radarfoto zu sehen sei, sei nicht mehr vorhanden gewesen bzw. nur auf der Seite des Parkplatzes des Otto’s habe es Büsche gehabt. Im Messprotokoll stehe es anders geschrieben. Allerdings könnten es auch die Maispflanzen gewesen sein (pag. 242). Auf das neue Vorbringen des Beschuldigten betreffend die Fahrtrichtung wird nachfolgend im Rahmen der Beweiswürdigung eingegangen.