5) erstellt sei, dass der Personenwagen BMW mit Kontrollschild Nr. D.________ am 26. August 2019 um 09:45 Uhr auf der Utzenstorfstrasse auf der Strecke Utzenstorf/Kirchberg – Aefligen, Fahrtrichtung Aefligen, mit einer Geschwindigkeit von 98 km/h statt der erlaubten 60 km/h gemessen wurde und damit (nach Abzug der Sicherheitsmarge von 5 km/h) um 33 km/h zu schnell unterwegs gewesen sei (pag. 141 Z. 11 ff.; pag. 145, 169, S. 5 erstinstanzliche Urteilsbegründung). Das Radarbild zeigt das Fahrzeug von hinten inkl. Nummernschild, nicht aber den Fahrer (pag.