2 Strafregisterauszug, datierend vom 18. Oktober 2021, über den Beschuldigten eingeholt (pag. 223). An der Berufungsverhandlung vom 2. November 2021 wurde C.________ als Auskunftsperson befragt (pag. 228 ff.). Der Beschuldigte wurde erneut zu seiner Person und zur Sache einvernommen (pag. 234 ff.). Die Verteidigung reichte die Dokumente «Auszug aus Portefeuille L.________ ab 26. August 2019» (Beilage 1) und «Abschlusskunden ab 26. August 2010 (recte 2019) mit Angabe Wohnort» (Beilage 2) ein, welche zu den Akten genommen wurden (pag. 247 ff.).