3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen In der Berufungserklärung vom 1. April 2021 stellte die Verteidigung den Beweisantrag auf Befragung des Beschuldigten sowie von dessen Ehefrau C.________ (pag. 198). Mit begründetem Beschluss vom 17. Mai 2021 wurde der Beweisantrag gutgeheissen (pag. 205). Gleichzeitig wurde der Beschuldigte aufgefordert, der Kammer seinen Terminkalender für die fragliche Zeit (Juni bis September 2019) einzureichen (pag.