2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 18. Januar 2021 (pag. 159) fristgerecht die Berufung an. Die schriftliche Begründung des erstinstanzlichen Urteils datiert vom 15. März 2021 (pag. 165 ff.). Die Berufungserklärung vom 1. April 2021 ging ebenfalls frist- und formgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein. Der Beschuldigte erklärte vollumfängliche Berufung gegen das Urteil, d.h. gegen den Schuldspruch, das Strafmass sowie die Kostenverlegung.