154 ff.) erklärte das Regionalgericht Emmen- tal-Oberaargau (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) der groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 26. August 2019, 09:45 Uhr, in Kirchberg, Utzenstorfstrasse, Fahrtrichtung Aefligen, durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausserorts von 60 km/h um 33 km/h schuldig und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 140.00, ausmachend total CHF 3'500.00, wobei der Vollzug der Strafe aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt wurde.