2. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2'400.00 und Auslagen von CHF 68.50, insgesamt bestimmt auf CHF 2'468.50. 3. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 2’500.00. Mündlich eröffnet und begründet: - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt B.________ Schriftlich zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde)