I. A.________ wird schuldig erklärt: der groben Verletzung der Verkehrsregeln, begangen am 28.02.2019 auf der Autobahn A6, Nord L Urtenen-Schönbühl, durch Rechtsüberholen auf dem Pannenstreifen und wird in Anwendung der Artikel 34, 42 Abs. 1, 44, 47, 49 Abs. 2 StGB 35 Abs. 1, 90 Abs. 2 SVG 36 Abs. 3 und 5 VRV 426 ff. StPO verurteilt: 1. zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 800.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau vom 19.09.2019. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt.