15.2 Täterkomponenten 15.2.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Betreffend das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten kann vorab auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 198, S. 30 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Der Beschuldigte wurde bereits im Jahr 2012 wegen grober Verkehrsregelverletzung und im Jahr 2020 wegen Nichtabgabe von Ausweisen / Verkehrsschildern verurteilt (Strafregisterauszug pag. 132 f.). Dazu kommen mehrere ADMAS Einträge (pag. 134 ff.): wegen Überholens (pag. 135); Fahrunfähigkeit, Geschwindigkeit, Vereitelung Drogenschnelltests (pag.