Warum die Vorinstanz mit einem Asperationsfaktor von 50% gerechnet hat, wird nicht ausgeführt und ein solch hoher Asperationsfaktor ist auch nicht angebracht. Die 12 Strafeinheiten sind mit 2/3 (8 Strafeinheiten) zu asperieren, womit 38 Strafeinheiten resultieren. 15.2 Täterkomponenten 15.2.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Betreffend das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten kann vorab auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag.