Zudem wäre es für ihn ein Leichtes gewesen, das Befahren des Pannenstreifens und gleichzeitig das Vorbeifahren an der stockenden Fahrzeugkolonne zu vermeiden. Im Ergebnis wirkt sich die subjektive Tatschwere neutral aus. 15.1.3 Fazit Tatkomponenten Für das Tatverschulden erachtet die Kammer eine Strafe von 12 Strafeinheiten als angemessen. 15.1.4 Asperation Diese 12 Strafeinheiten sind somit zu den 30 Strafeinheiten der Einsatzstrafe zu asperieren. Warum die Vorinstanz mit einem Asperationsfaktor von 50% gerechnet hat, wird nicht ausgeführt und ein solch hoher Asperationsfaktor ist auch nicht angebracht.