14 rekt ausführte, hat der Beschuldigte damit keine konkrete Unfallgefahr geschaffen; die Kammer weist jedoch darauf hin, dass die abstrakte Gefährdung insofern erhöht war, als der Beschuldigte das Fahrmanöver auf der Autobahn bei regem Verkehrsaufkommen vornahm und sich somit weitere Fahrzeuge in unmittelbarer Nähe befanden. Die VBRS-Richtlinien sehen, wie die Vorinstanz richtig wiedergibt, bei Rechtsüberholen auf der Autobahn eine Strafe ab 12 Strafeinheiten vor.