13 Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Stand 1. Januar 2019 (nachfolgend VBRS-Richtlinien), empfehlen für Rechtsüberholen auf Autobahnen oder Autostrassen eine Sanktion ab 12 Strafeinheiten sowie eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 500.00 (S. 23 VBRS-Richtlinien). In casu stellt sich die Frage der Gesamtstrafenbildung gemäss Art. 49 Abs. 2 StGB.