Vorliegend war die Geschwindigkeit alleine aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens verringert. Überdies ist gerade bei stockendem Kolonnenverkehr, in dem die Fahrzeuge mit einer stark reduzierten Geschwindigkeit fahren, damit zu rechnen, dass diejenigen, welche die Autobahn verlassen, beim Einbiegen in den Verzögerungsstreifen noch einmal beschleunigen, was die Gefährlichkeit einer möglichen Kollision erhöht. Schliesslich kann der Beschuldigte auch aus dem Hinweis, dass vor einigen wenigen Autobahnausfahrten die Benutzung des Pannenstreifens bei Stau ausdrücklich erlaubt ist, nichts zu seinen Gunsten ableiten.