13. Rechtliche Grundlagen und Subsumtion 13.1 Vorbemerkung zum anwendbaren Recht Die Formulierung von Art. 36 Abs. 5 der Verkehrsregelnverordnung (VRV; SR 741.11) hat per 1. Januar 2021 Änderungen erfahren, womit sich die Frage nach dem anwendbaren Recht stellt. Gemäss Art. 333 Abs. 1 StGB finden die allgemeinen Bestimmungen des StGB (AT StGB) auf Taten, die in anderen Bundesgesetzen mit Strafe bedroht sind, insoweit Anwendung, als diese Bundesgesetze nicht selbst Bestimmungen aufstellen. Der AT StGB ist somit subsidiär. Unter den in Art.