12. Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung macht in rechtlicher Hinsicht geltend, das Rechtsüberholen auf dem Pannenstreifen sei bisher stets als schwere Verkehrsregelverletzung gewertet worden. Es stelle sich höchstens die Frage, ob dies vor dem Hintergrund, dass man an gewissen Orten rechts über den Pannenstreifen überholen dürfe, standhalte. Man könne die Artikel 90 Abs. 1 und 2 SVG mit der Kurzformel «es kann passieren» und «wie kann man nur» auseinanderhalten. Vorliegend stelle sich diese Frage nicht.