zuführen, dass gemäss der Fotodokumentation der Polizei erkennbar ist, dass der Verzögerungsstreifen kurz vor der (quer zur Fahrbahn verlaufenden) Brücke beginnt (pag. 35 lit. e; Brücke ebenfalls ersichtlich auf pag. 157). Die Ausfahrt befindet sich – ersichtlich auf dem anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zu den Akten genommenen Luftbild (pag. 157) – kurz nach der erwähnten Brücke.