und der Tatsache, dass sich ein Kind im Auto des Beschuldigten befand, an die konkrete Verkehrskontrolle erinnern. Aufgrund der Einfachheit der Kontrolle kann der Verteidigung nicht gefolgt werden, wenn sie behauptet, es hätte ein gewisser Erfolgsdruck für die Polizisten bestanden. Schliesslich ist das Problem des Befahrens des Pannenstreifens an dieser Stelle bekannt und auch am 28. Februar 2019 wurde mindestens eine weitere Person angehalten, die das ihr vorgeworfene fehlbare Fahrverhalten eingestanden hat.