Der Parkplatz des Strandbads Moossee war für die Kontrolle somit geeignet. Soweit die Verteidigung vorbringt, dass der Zeuge C.________ geäussert habe, das Fahrzeug des Beschuldigten nicht durchgehend, sondern nur «mehrheitlich» im Blick gehabt zu haben, weshalb nicht die gesamte Strecke überschaubar gewesen sei, ist anzuführen, dass dies mit der Fotodokumentation der Polizei übereinstimmt. Die Sicht ist unbestrittenermassen durch die Brücke kurzzeitig unterbrochen, was an der Tatsache, dass die Fahrt eines Autos verfolgt werden kann, nichts zu ändern vermag. Aufgrund der kurzzeitigen Unterbrechung des Sichtfelds wird ein Fahrzeug somit nicht aus den Augen verloren.