Allerdings hätte aufgrund der konkreten Situation (stockender Verkehr auf dem rechten Fahrstreifen) ein davor und damit auf dem Pannenstreifen fahrendes Fahrzeug mühelos erkannt werden können. Schliesslich wurden am besagten Autobahnabschnitt wiederholt Kontrollen durchgeführt, da das Rechtsüberholen auf dem Pannenstreifen an dieser Stelle bereits seit längerem ein Problem gewesen sei (pag. 54, Z. 37 f.; pag. 61, Z. 35 f.). Wären die Sichtverhältnisse allgemein ungenügend