Er wisse, dass man aufpassen müsse beim Rechtsüberholen. Er wisse, dass man beim Fahren keinen Alkohol und keine Drogen konsumieren dürfe. 11.2 Beweiswürdigung der Kammer Es stellt sich zunächst die Frage, ob die Polizisten D.________ und C.________ hätten feststellen können, welche Fahrzeuge auf dem Pannenstreifen gefahren sind sowie, ob es bei der anschliessenden Anhaltung der fehlbaren Fahrzeuglenker zu einer Verwechslung hätte kommen können. Die Fotodokumentation der Polizei verdeutlicht, dass der Sichtwinkel der Polizei (Parkplatz des Strandbades Moossee; pag. 35) den fraglichen Autobahnabschnitt umfasste.