Es habe kein Auto gehabt. Er sei rechts gefahren und habe die Polizei gesehen. Es habe Stau geherrscht. Das Auto sei ein wenig auf dem Pannenstreifen gewesen. Einen halben Meter. Er habe die Ausfahrt nehmen müssen. Die Polizei sei zu ihm gerannt und habe ihn angehalten. Er habe dem Polizisten gesagt, dass er nicht einverstanden sei. Auf Frage weshalb die Polizei ihn zu Unrecht anzeigen sollte gab der Beschuldigte an, er sei nicht gegen die Polizisten. Er habe früher Fehler gemacht und habe sich nicht dagegen gewehrt. Er habe den Führerschein neu gemacht. Er wisse, dass man aufpassen müsse beim Rechtsüberholen.