5 11. Erwägungen der Kammer 11.1 Aussagen des Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung Der Beschuldigte gab anlässlich der Berufungsverhandlung im Wesentlichen zu Protokoll (pag. 271 f.), er sei am Morgen in G.________ (Ortschaft) gewesen mit seinem Sohn. Er habe ihn jeden Morgen in die Schule gefahren. An diesem Morgen habe sein Sohn zur Tankstelle Grauholz gehen wollen, um ein Gipfeli zu holen. Sie seien spät dran gewesen. Der Beschuldigte habe rechts geschaut und geblinkt. Es habe kein Auto gehabt.