Der Beschuldigte bestreitet zwar nicht den Pannenstreifen befahren zu haben, behauptet allerdings lediglich einen halben Meter auf dem Pannenstreifen gefahren zu sein bzw. diesen lediglich touchiert zu haben. Das halbe Auto sei auf dem Pannenstreifen gewesen und die andere Hälfte noch auf der «Stauspur». Unbestritten ist schliesslich, dass der Beschuldigte nach der Ausfahrt auf der Höhe der Einmündung zum Parkplatz des Freibades Moossee zur Kontrolle angehalten wurde.