Hierfür habe er die Länge seines Anhängers als Referenz genommen. Es habe sich somit nicht – wie vorgeworfen – um mehrere hundert Meter gehandelt. Auch in Bezug auf die vorgeworfene Geschwindigkeit habe der Zeuge geäussert, diese könne nicht stimmen. Ferner habe er angegeben, dass sowohl vor als auch hinter ihm andere Fahrzeuge den Pannenstreifen befahren hätten. Den Beschuldigten habe er allerdings erst anlässlich der Kontrolle gesehen. Die Polizisten hätten sich an diesem Tag für eine Kontrolle entschieden. Dabei habe ein gewisser Erfolgsdruck bestanden (Berufsehre im negativen Sinne).