Die Geschwindigkeit habe er aufgrund seiner Erfahrung geschätzt. Später habe er ausgesagt, dass er das Fahrzeug über die gesamte Strecke gesehen habe und dass es sich um das einzige Fahrzeug auf dem Pannenstreifen gehandelt habe. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung sei einem Polizisten eher zu glauben, da dieser mit einer Falschaussage seine Entlassung riskieren könnte (Urteil des Bundesgerichts 6B_132/2012 vom 26. April 2012). Das Bundesgericht habe damit nicht einen Freipass dafür schaffen wollen, dass die Aussagen der Polizisten stets als Tatsache bewertet würden.