Der Zeuge C.________ habe ausgesagt, dass er die Kontrolle zunächst alleine durchgeführt habe. Den Lastwagen habe er 30-40 Sekunden nach dem Beschuldigten angehalten. Ferner habe er angegeben, das Fahrzeug des Beschuldigten nicht durchgehend, sondern nur «mehrheitlich» im Blick gehabt zu haben. Der Zeuge D.________ habe ausgesagt, dass eine weitere Patrouille erst später dazugekommen sei und nicht die gesamte Strecke überschaubar gewesen sei. Die Geschwindigkeit habe er aufgrund seiner Erfahrung geschätzt.