6. Vorwurf gemäss Strafbefehl vom 15. April 2019 Dem Beschuldigten wird in dem als Anklageschrift geltenden Strafbefehl folgender Sachverhalt vorgeworfen (pag. 14): Dadurch, dass sich der Beschuldigte – weil er in Eile war – auf den Pannenstreifen begab und dort die Fahrzeugkolonne rechts überholte, hat er wichtige Verkehrsvorschriften objektiv schwer verletzt. Mit seinem rücksichtslosen Verhalten hat er eine erhöht abstrakte Gefahr geschaffen: Die Mehrheit der anderen Verkehrsteilnehmer erwartet nicht, dass sie auf dem Pannenstreifen rechts überholt wird, was unangemessene Reaktionen dieser anderen Verkehrsteilnehmer bewirken kann.