3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Die Verteidigung des Beschuldigten stellte keine Beweisanträge (pag. 207). Von Amtes wegen wurden im Hinblick auf die Berufungsverhandlung ein aktueller Strafregisterauszug vom 21. September 2021 (pag. 251 f.), ein aktueller ADMAS- Bericht vom 21. September 2021 (pag. 253 ff.) sowie ein aktueller Leumundsbericht (inkl. wirtschaftliche Verhältnisse) vom 20. September 2021 (pag. 235 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Ausserdem wurden bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau die Akten EO 20 488 ediert.