Der Beschuldigte A.________, ist vom Tatvorwurf der groben Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 28.02.2019 auf der Autobahn A6 Nord L Urtenen-Schönbühl durch Rechtsüberholen auf dem Pannenstreifen, freizusprechen. 3. Es werden keine weiteren Beweisanträge gestellt. Unter Bezugnahme auf die Verfügung vom 26. März 2021 (pag. 209 f.) teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit Schreiben vom 1. April 2021 (pag. 212 f.) mit, dass auf eine Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichtet werde.