Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend total CHF 900.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 19. September 2019. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten weiter zu den Verfahrenskosten von CHF 2'468.00 (pag. 160 ff.).