1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) vom 12. Januar 2021 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig erklärt der groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 28. Februar 2019 auf der Autobahn A6, Nord L Urtenen-Schönbühl, durch Rechtsüberholen auf dem Pannenstreifen. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend total CHF 900.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 19. September 2019.