38 Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 188 Tagen (16.10.2019 - 20.04.2020) wird an die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 21.04.2020 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche (4/5) entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 17'718.65, 4/5 ausmachend CHF 14'174.90 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung).