2. Folgende Gegenstände werden A.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: - Mobiltelefon ________, schwarz - ________ Ladestecker schwarz, inkl. USB-C Kabel 3. Das Bussendepositum von CHF 110.00 wird zur teilweisen Deckung der Verfahrenskosten verwendet. 37 II. A.________ wird freigesprochen: 1. von der Anschuldigung des Diebstahls, angeblich begangen am 18.12.2018, in ________, z. N. von I.________ (DB CHF 73'011.00) [Ziff. B.1.7. AKS],