Gegen A.________ in Anwendung des Art. 66b Abs. 1 StGB eine Landesverweisung von 20 Jahren ausgesprochen und die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) nach Art. 20 N-SIS-Verordnung im Schengener Informationssystem (SIS) angeordnet wurde (Ziff. 2. des Sanktionspunkts im erstinstanzlichen Urteilsdispositiv). 36 C. Im Zivilpunkt verfügt wurde: 1. In Anbetracht der unzureichenden Begründung/Bezifferung wird die Zivilklage der Zivilklägerin D.________ auf den Zivilweg verwiesen.