21. Entschädigungen 21.1 Erstinstanzliches Verfahren Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren durch Rechtsanwältin B.________ wird die Entschädigung gestützt auf die Honorarnote vom 14. September 2020 (pag. 1508 ff.) sowie die zutreffenden vorinstanzlichen Erwägungen (pag. 1606 f., S. 54 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung)