Der Beschuldigte hat sich im Strafverfahren korrekt verhalten, was erwartet werden darf und neutral zu werten ist. Dem Führungsbericht der Justizvollzugsanstalt Thorberg vom 23. August 2021 lässt sich entnehmen, dass der Beschuldigte ein ruhiger und anständiger Gefangener ist. Sein Vollzugsverhalten wird als problemlos eingestuft (pag. 1689 ff.). Ein Geständnis kann nach der Rechtsprechung bei der Beurteilung des Nachtatverhaltens zugunsten des Täters berücksichtigt werden, wenn es auf Einsicht in das begangene Unrecht oder auf Reue schliessen lässt oder der Täter dadurch zur Tataufdeckung über den eigenen Tatanteil beiträgt.