1693 ff.) weist mehrfache einschlägige Vorstrafen wegen Vermögensdelikten und illegalem Aufenthalt auf. So wurde der Beschuldigte im Jahre 2013 zweimal wegen Diebstahls verurteilt, im Januar 2014 wegen Hehlerei und rechtswidrigem Aufenthalt, im Juli 2014 wegen gewerbsmässigem Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch sowie rechtswidrigem Aufenthalt, im Januar 2015 wegen einfacher Körperverletzung und rechtswidrigem Aufenthalt, im September 2015 wegen gewerbsmässigem Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch sowie rechtswidrigem Aufenthalt,