Anlässlich der Hauptverhandlung gab er an, eine Wohnung zu haben und mit der Beute aus den Einbruchdiebstählen seine Miete zu bezahlen (pag. 1478, Z. 30 und 34). Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis am 29.09.2018 reiste er nach ________, Frankreich, zu seiner Schwester. Von Frankreich reiste er im Februar/Mai 2019 mit einem Kollegen nach Finnland. Dort wurde er kontrolliert und in die Schweiz ausgeliefert (pag. 687, Z, 35 ff., pag. 688, Z. 51, pag. 688, Z. 68 und pag. 1478, Z. 3 ff.). Er hat eine Tochter, die sechs Jahre alt ist. Diese lebt in Frankreich bei einer Pflegefamilie (pag. 688, Z. 62 und pag. 1477, Z. 11).