1477, Z. 22). Als er S.________ verliess, lebte er in Frankreich und in Belgien und kam im Jahr 2013 in die Schweiz, um ein Asylgesuch zu stellen. Dieses wurde im Jahr 2016 abgewiesen. Seit diesem Zeitpunkt hält er sich illegal in der Schweiz auf. Gemäss seinen eigenen Angaben wird er von seiner Familie finanziell unterstützt und arbeitet teilweise als Umzugshelfer sowie auf Märkten und in Gärten (pag. 582 und 688, Z. 82). Er wohnt bei Freunden oder Freundinnen und teilweise in Notschlafstellen (pag. 582). Anlässlich der Hauptverhandlung gab er an, eine Wohnung zu haben und mit der Beute aus den Einbruchdiebstählen seine Miete zu bezahlen (pag.