in der Höhe von CHF 1'500.00 ist mit 30 Tagen Freiheitsstrafe – asperiert 15 Tagen – zu sanktionieren. Für die Sachbeschädigungen zum Nachteil von F.________ in der Höhe von CHF 204.65 und zum Nachteil von P.________ erachtet die Kammer eine Freiheitsstrafe von je 10 Tagen – asperiert je 5 Tage (gesamthaft 10 Tage) – als angemessen. Entsprechend erhöht sich die Einsatzstrafe für den gewerbsmässigen Diebstahl von 13 Monaten Freiheitsstrafe auf Grund der verschiedenen Sachbeschädigungen auf 19 Monate Freiheitsstrafe. 16.2 Hausfriedensbrüche Auch bei den Hausfriedensbrüchen ist für jede Tat eine Strafe festzusetzen.