In casu stellt der Sachschaden zum Nachteil von O.________ in der Höhe von CHF 7'000.00 der höchste dar, für welchen eine Strafe von 80 Tagen Freiheitsstrafe angemessen erscheint. Hiervon sind 40 Tage zu asperieren. Die Strafen für die Sachbeschädigungen zum Nachteil von D.________ in der Höhe von CHF 3'500.00, E.________ in der Höhe von CHF 3'400.00 und M.________ in der