144 StGB ist das fremde Eigentum, mithin die unbeeinträchtigte tatsächliche Herrschaftsmacht über eine Sache. Geschützt sind neben dem Eigentum auch Gebrauchs- und Nutzungsrechte an einer Sache (WEIS- SENBERGER, in: Basler Kommentar Strafrecht, 4. Aufl. 2019, N 2 zu Art. 144).