Dies wirkt sich leicht verschuldenserhöhend aus. Zudem haben entsprechende Taten für die Bewohner teils einschneidende Folgen, fühlen sie sich in ihren eigenen vier Wänden doch oftmals nicht mehr sicher. Diesem Unrecht wird jedoch bereits mit der Verurteilung wegen Hausfriedensbruch Rechnung getragen. Die Tatbegehung war nicht besonders professionell, erfolgte jedoch geplant, zog der Beschuldigte doch mit entsprechendem Werkzeug los. 15.1.3 Fazit objektive Tatschwere (objektives Tatverschulden)